Thomas Kuntke
Schornsteinfegermeister
"Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks für Meißen sowie Umgebung · Energieberatungs- & Sachverständigenbüro"

Herzlich Willkommen auf unserem digibase Profil.

Falls Sie einen Aktivierungscode von uns erhalten haben, können Sie hier (rechts oben) Ihr Online-Schließfach (digibase Account) aktivieren. Die bereits registrierten Nutzer können sich über den Login-Bereich (ebenfalls rechts oben) anmelden. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Hierfür können Sie das Kontaktformular nutzen (rechts).

Wir sind Ihr Vor-Ort Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Brandschutz, Umwelt und Energie. Eines unserer Anliegen ist es, die ambitionierten Klimaziele für die Energiewende optimal zu unterstützen, indem wir Ihnen als Hausbesitzer umfassend beratend zur Seite stehen.

Außerdem haben wir bereits einige Denkanstöße der “digitalen Agenda” der Bundesregierung in unserem Betrieb realisiert. Mit digibase nutzen wir eine Plattform, mit welcher Sie sich optimal mit uns (und anderen Dienstleistern) digital vernetzen können. Dadurch sparen wir nicht nur wertvolle Ressourcen wie Holz, Wasser und Strom für die Papierherstellung, sondern können uns auch gemeinsam das Leben erleichtern. Sie erhalten über uns Ihren kostenlosen digibase Zugang mit Archiv- und Kommunikationsfunktionen.

Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir die 100 % digitale Unterstützung der Initiative “digitales Schornsteinfegerwesen”. Dadurch können Rechnungen automatisiert verarbeitet, Dokumente in DMS-Systeme eingelesen und Vorgänge reibungslos digital bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Schornsteinfegerbetrieb Kuntke - Energieberatungs- & Sachverständigenbüro

Thomas Kuntke


Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.kuntke.de



Hinweis:

Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 hat der Mehrwertsteuersatz von 16% statt 19% gegolten. Sollte bei einer der Preisangaben irrtümlich eine falsche Mehrwertsteuer ausgewiesen sein, bitte ich mir dies mitzuteilen. Vielen Dank.

Über uns
Kontaktdaten, Mitarbeiter ...

Kontaktdaten:

Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- & Sachverständigenbüro
Inh. Thomas Kuntke
Jüdenbergstraße 7 · D- 01662 Meißen
Telefon: +49(0) 35 21. 73 52 95
Telefax: +49(0) 35 21. 73 52 82
E-Mail: info@kuntke.de
Web: www.kuntke.de
Bürozeiten:
DI. von 15:00 – 17:00 Uhr, DO. 9:00 – 11:00 Uhr od. nach Vereinbarung.


Mitarbeiter:

Keld Hielscher – Schornsteinfegergeselle
Mobil: 01 51. 276 30 300
Im Betrieb seit 1994.

Noah-Florian Gnaudschun – Schornsteinfegerlehrling ("Azubi")
Mobil: 01 60. 29 29 29 7
Im Betrieb seit 09.2022.

Maria Kuntke – Bachelor of Laws (LL.B.), Büroangestellte
Im Betrieb seit 2022.

Thomas Kuntke – Schornsteinfegermeister – Gebäudeenergieberater (HWK) – Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS).
Selbstständiger Unternehmer seit 1991 (Einzelunternehmen).

Weitere Information hier: http://kuntke.de/index.php?id=12

Online-Schließfach
Infos zum digibase Account

Sehr geehrte Eigentümer, Verwalter und Mieter,

mit dem Erhalt der Dokumente in Ihrem Online-Schließfach (digibase Account) entfällt das Zustellen per Post, denn Umweltschutz geht uns alle etwas an und wenn jeder nur seinen kleinen Beitrag dazu leistet, können wir gemeinsam viel erreichen.
Hierfür stelle ich Ihnen Ihren eigenen digibase Account zur Verfügung.
Natürlich ist dieser Service für Sie kostenlos.
Wird der Online-Schließfach (digibase Account) durch uns "gefüllt", werden Sie per E-Mail informiert.

Elektronische Dokumente rund ums Haus

Für Sie als Immobilieneigentümer oder Verwalter ist das strukturierte Archivieren all Ihrer Dokumente aus verschiedenen Gründen wichtig.

Bei den meisten Eigentümern werden Rechnungen und weitere Dokumente rund ums Haus für die jährliche Steuererklärung relevant. Auch für Banken und Versicherungen sollten verschiedene Dokumente jederzeit griffbereit sein.

Mit dem digibase Account - Ihrem Online-Schließfach - schaffen Sie Ordnung, sparen Zeit, reduzieren Ihre Kosten und schonen nachhaltig die Umwelt. Umweltschutz kann so einfach sein.

Wussten Sie schon?

Allein der Versand gedruckter Rechnungen per Post einschließlich Zustellung verursacht etwa 50 Gramm Kohlenstoffdioxid (CO²). Versenderneutrale Online-Lösungen wie digibase haben das Potenzial den CO²-Ausstoss um bis zu 90 Prozent zu reduzieren.
So hat die digibase Community unsere Umwelt bereits um 1301 kg CO² und entlastet und 3677 t Holz eingespart (Stand: 03.02.2016).

Sicheres Online-Archiv

Ihr digibase Account entspricht höchsten Sicherheitsstandards und strengsten Datenschutzrichtlinien.
Bei der Entwicklung und Konzeption von digibase wurden bekannte Standards der Onlineportale von Banken verwendet.

Datenschutz

Auch der Datenschutz wird beim digibase Account großgeschrieben. So ist einer der wesentlichen Bestandteile der Datenschutzbestimmungen, dass Sender und Empfänger die alleinigen Besitzer aller Daten sind.

Fragen zu digibase?

Alle Infos zur Nutzung von digibase finden Sie auf
help.digibase.com

Wird Ihre Frage in der Hilfe nicht aufgegriffen, hilft Ihnen die Kundenbetreuung von digibase gerne persönlich weiter.
Hotline: 0711 21393-550
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr

Ich würde mich freuen,
wenn Sie mein Angebot zur Nutzung Ihres digibase Accounts
annehmen.

Ihr
Thomas Kuntke

PS
Übrigens, Kunden mit digibase Account erhalten 2% Rabatt auf alle allgemeinen (nicht hoheitlichen) Schornsteinfeger-Rechnungen. Zudem wird die Teilnahme am Lastschrift- / Bankeinzugsverfahren auch mit 2% Rabatt auf alle allgemeinen (nicht hoheitlichen) Schornsteinfeger-Rechnungen honoriert.

Schornsteinfegerarbeiten
Umfangreiches Leistungsspektrum rund um die Feuerungs-, Lüftungs- und Abgasanlage.

Die Verantwortung und das damit verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten liegen seit 2013 beim Eigentümer.

So Sie uns beauftragen, kümmern wir uns um die fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung. So erfüllen Sie alle gesetzlich geforderten Termine ohne Mehraufwand.


Schornsteinfegerarbeiten sind unser Kerngeschäft / unsere Hauptaufgaben (und stehen deshalb auch an erster Stelle). Dazu zählen natürlich die Tätigkeiten gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) – wie das Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen und Verbindungsstücken (Kehrarbeiten) sowie die Sicherheitsüberprüfung und –messung von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen (Abgaswegüberprüfung und Kohlenstoffmonoxidmessung). Natürlich gehört auch die Überwachung der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben gemäß der VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) dazu.

Diese „Plichtleistungen“ (nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten) sind im jeweiligen Feuerstättenbescheid festgeschrieben. Die fristgerechte Ausführung ist durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen und gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne persönlich.

AGB
für Schornsteinfegerarbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten


I. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Schornsteinfegerbetrieb Kuntke – Energieberatungs- und Sachverständigenbüro (Thomas Kuntke, Jüdenbergstraße 7, 01662 Meißen) als Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Erteilung eines Auftrages über Kehr,- Überprüfungs- und Überwachungsarbeiten.


II. Pflichten der Vertragspartner

Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO), der ergänzenden Regelungen des Freistaates Sachsen sowie der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) vorgeschriebenen Leistungen aus dem Feuerstättenbescheid fristgerecht und entsprechend den Regeln des Schornstein-fegerhandwerks durchzuführen.
Der Auftragnehmer bestimmt für die Durchführung der Arbeiten einen ersten Termin. Bei Nichtgefallen vereinbart der Auftraggeber einen Ersatztermin innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des ersten Termins.


Auftraggeber:
Für den ungehinderten Zugang zu den kehr,- überprüfungs- und überwachungspflichtigen Anlagen sowie zu Reinigungsöffnungen am Tag der vereinbarten Arbeitsausführung trägt der Auftraggeber Sorge. Bauliche Anlagen zur Arbeits- und Unfallsicherheit sind vom Auftraggeber in einem betriebs- und unfallsicheren Zustand nach DIN 18160-5 zu halten.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den Feuerstättenbescheid binnen 2 Wochen nach Erhalt in Kopie zur Verfügung. Dies ist nicht erforderlich, wenn der Auftragnehmer den Feuerstättenbescheid erstellt hat.
Der Auftraggeber übernimmt die Vorsorge gegen Schäden durch Rußeinstaubungen oder Belästigungen und richtet sich auf die Kehrarbeiten, Überprüfungen oder Überwachungen (Messungen) ein.
Jegliche Änderungen bezüglich der Feuerungsanlagen sowie deren Nutzung teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich mit.
Können angekündigte oder vereinbarte Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zum vereinbarten Termin nicht erledigt werden, trägt der Auftraggeber daraus entstehende Kosten, insbesondere für vergebliche Anfahrt und Aufwand für technische Hilfsgeräte wie Hubbühnen und ähnliches.
Der Auftraggeber nimmt die ordnungsgemäße Arbeit des Auftragnehmers per Unterschrift ab. Dies kann auch durch Bevollmächtigte erfolgen.



III. Leistungsumfang

a) Kehrarbeiten, Schornsteinreinigung
Der Auftragnehmer überprüft und reinigt fristgerecht die Abgasanlagen. Vorhandene Rückstände werden in vom Auftraggeber zu stellende Behältnisse entsorgt. Der Zugang zum Dach sowie dazu erforderliche Leitern oder Gerüste werden vom Auftraggeber gestellt.
Die Beseitigung von anhaftendem Ruß (Hart- oder Glanzruß), welcher nicht mit den üblichen Kehrwerkzeugen entfernt werden kann, ist nicht in der Vertragsleistung enthalten. Sie werden bei Bedarf gesondert vereinbart.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich auf die durchzuführenden Kehrarbeiten einzurichten. Zur Vorbereitung gehören z.B. die Abdichtung des Ofenrohres, Absperrklappen im Ofenrohr zu schließen und die Feuerungsöffnungen sowie die Luftklappen in der Feuerstätte zu schließen. Schornsteinreinigungsverschlüsse oder unbe-nutzte Anschlussöffnungen von Ofenrohren sind bei Bedarf abzukleben oder auf andere geeignete Weise abzudichten. Auch die Fenster sind am Tag der Schornsteinkehrung geschlossen zu halten.


b) Überprüfung von Feuerungsanlagen
Die Überprüfung umfasst die Prüfung der Abgaswege und der Verbrennungsluftversorgung (Sicherheitsüberprüfung und –messung).
Ist zur Überprüfung der Abgasanlage der Zugang zum Dach erforderlich, gilt Nummer II. entsprechend.
Der Auftraggeber setzt zum vereinbarten oder angekündigten Zeitpunkt Feuerstätten in Betrieb, wenn dies erforderlich ist.
Über das Ergebnis der Überprüfung erhält der Auftraggeber ein Protokoll.


c) Überprüfung von Lüftungsanlagen
Die Überprüfung beinhaltet die Überprüfung von Schächten und Leitungen. Anhaftende Stäube werden bei der Überprüfung beseitigt, soweit diese eine Brandgefahr bedeuten oder die Funktion der Lüftungsanlage beeinträchtigen.
Anfallende lose Stäube und andere Rückstände werden in vom Auftraggeber zu stellende Behältnisse entsorgt. Ist zur Überprüfung der Lüftungsanlage der Zugang zum Dach erforderlich, gilt Nummer II. entsprechend.
Über das Ergebnis der Überprüfung erhält der Auftraggeber ein Protokoll.


d) Überwachung: Messungen
Zur Messung richtet sich der Auftraggeber ein. Dazu kann es erforderlich sein, Maßnahmen zur Wärmeabgabe vorzubereiten. Ist zur Messung der Zugang zum Dach erforderlich, gilt Nummer II. entsprechend.
Der Auftraggeber setzt zum vereinbarten oder angekündigten Zeitpunkt Feuerstätten in Betrieb, wenn dies erforderlich ist.
Über das Ergebnis der Messung erhält der Auftraggeber ein Protokoll.


e) Enthaltene Nebenleistungen
Der Auftragnehmer füllt das Formblatt (SchfHwG §4) bzw. den notwendigen Nachweis über die Durchführung der Arbeiten aus und übersendet es für den Auftraggeber fristgerecht an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Bei Anlagen, die einer Wartung bedürfen, erhält der Auftraggeber ca. 2-3 Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Messung oder Überprüfung nach KÜO eine Vorankündigung, damit die Wartungsarbeiten vor der Messung oder Überprüfung nach KÜO erfolgen können. Die Wartung ist nicht Bestandteil des Vertrages.



IV. Entgelt

Das Entgelt berechnet sich nach den gesetzlichen Gebühren (KÜO).
Ändern sich während der Vertragsdauer die gesetzlichen Gebühren, gelten diese als vereinbart. Die gesetzlichen Regelungen können auf der Internetpräsenz des Auftragnehmers
www.kuntke.de eingesehen werden.
Für die Feuerstättenschau und den Feuerstättenbescheid sowie für baurechtliche Tätigkeiten werden Gebühren erhoben, die nicht Bestandteil des Vertrages sind.



V. Zahlungsmodalitäten

Über die angefallenen Entgelte stellt der Auftragnehmer eine Rechnung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
Als Bezahlung kommen Überweisung, Barzahlung oder Lastschrift in Frage.



VI. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird für die Dauer von ein Geschäftsjahr (Kalenderjahr) geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens 6 Wochen zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Ergeben sich gesetzliche oder sachliche Änderungen, wird der Vertrag den neuen Sachverhalten automatisch angepasst. Der Auftraggeber erhält hierüber unaufgefordert eine Nachricht zur Gegenzeichnung.


VII. Außerordentliche Kündigung

Wird eine Rechnung trotz Fälligkeit und Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist nicht geleistet, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Kündigung berechtigt.


VIII. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Grund von falschen Angaben im Feuerstättenbescheid entstehen.
Der Auftragnehmer darf davon ausgehen, dass die Arbeiten an den Anlagen vor Inkrafttreten des Vertrages nach den Regeln des Schornsteinfegerhandwerks ausgeführt wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unterlassene Handlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Nachteile, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht verletzt, so dass eine Vertragsleistung durch sein Fehlverhalten nicht termingerecht erledigt werden kann.



IX. Gerichtsstand

Soweit zulässig ist Gerichtsstand Meißen.


Schornsteinfegerbetrieb Kuntke · Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Jüdenbergstraße 7 – D- 01662 Meißen
Telefon +49(0)3521.735295 · Telefax +49(0)3521.735282
E-Mail kuntke@ebb.meissen.de · Web www.kuntke.de



Meißen, 23.02.2012

Gashausschau
Mehr Brandschutz

Wohneigentümern mit Gasanschluss ist es sicherlich bekannt, dass seit 2009 eine jährliche Prüfung der Gasleitungen vorgeschrieben ist. Spätestens im Schadensfall ist für Sie eine Dokumentation dieser Prüfungen notwendig. Die Gashausschau nach TRGI 2008 können Sie theoretisch selbst durchführen. Sie können ebenso eine Gasfachfirma beauftragen. Oder Ihr Schornsteinfeger führt es für Sie durch.

Wir prüfen für Sie alles Notwendige und dokumentieren dies für Sie in einem Prüfprotokoll. Wir prüfen unter anderem frei verlegte Erdgasleitungen, alle Zugänge zu Hausanschluss und Zähler, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung.

Preis: ab 17.40 € (Brutto)*

* Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Vor-Ort-Begehung / Überprüfung und Berichterstellung). Im Normalfall können Sie von Netto 15,00 EUR (zzgl. 16% Mwst. = Brutto 17,40 EUR) für die ersten beiden Gasverbraucher (für jeden weiteren Gasverbraucher Netto 6,00 EUR zzgl. 16% Mwst. = Brutto 6,96) ausgehen.
Der Preis gilt nur, wenn die Tätigkeit ohne gesonderte Anfahrt ausgeführt werden kann.

4/8-Pa-Test - Differenzdruckmessung
Für sicheren "Zug" der Feuerungsanlage.

In einem geschlossenen Luftverbund kann ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftabhängiger Feuerstätte - z. B. Kaminofen im Wohnzimmer - und Ablufteinrichtung - z. B. Dunstabzugshaube in der Küche - zu gefährlichem Unterdruck führen:
Die Kraft des Gebläses zieht Rauchgase aus der Feuerstätte direkt in den Raum. Rauchgasvergiftung bzw. Kohlenmonoxidvergiftung kann die Folge sein. Was leider auch tödlich enden kann.

Mit speziellen Druckmessgeräten ist es möglich, den Unterdruckgrenzwert von 4 N/m² (Pa) zu kontrollieren und den zeitlichen Verlauf für die Dauer von 5 Minuten grafisch (Diagramm) darzustellen.
Dazu werden zwei Schlauchkapillaren an das Druckmessgerät angeschlossen. Diese Schlauchkapillare können die Druckdifferenz zwischen Aufstellraum und Außenluft registrieren. Ein Kapillarschlauch wird durch die Fensterdichtung oder durch den Türpfalz bzw. das Schlüsselloch nach außen geführt. Der zweite Schlauch verbleibt im Aufstellraum. Die so ermittelten Druckdifferenzwerte zwischen innen und außen dürfen bei laufender Feuerstätte und maximaler Absaugleistung 4 Pa nicht überschreiten.

Bei geprüften raumluftunabhängigen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (diese Öfen haben eine konkrete Zulassung) beträgt die maximal zulässige Druckdifferenz 8 Pa. Auch dies kann mit dem benannten Verfahren geprüft werden.

Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Vor-Ort-Begehung / Messung und Berichterstellung). Im Normalfall kann von Brutto = 53,55 EUR ausgegangen werden (Netto = 45,00 EUR zzgl. 19% Mwst. ).
Der Preis gilt nur, wenn die Tätigkeit ohne gesonderte Anfahrt ausgeführt werden kann (also im Zusammenhang mit anderen Arbeiten erfolgt).

Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!

Effizienz.Check✓
Überprüfung von Erdgas-Heizungen (Thermen, Heizkessel) entsprechend EnSimiMaV*

Besitzer einer Erdgas-Heizung (Zentralheizung, Etagenheizung) sind seit Oktober 2022 verpflichtet, innerhalb von 2 Jahre (bis 09.2024) eine Heizungsprüfung - "Effizienz.Check" - durchführen und sie ggf. optimieren zu lassen.

Dieser Effizienz.Check✓ wird neben dem SHK-Handwerk u. a. auch von uns Schornsteinfegern angeboten.
Empfehlenswert ist es, dies im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Terminen (z. B. wiederkehrende Überprüfungs- und Messarbeiten an der Heizung) mit auszuführen.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie u.a. in dem Infoblatt unseres Bundesverbandes (PDF-Deitei) unter:
http://kuntke.de/fileadmin/user_upload/09-2022-faq-neue-heizungspruefung.pdf

Sie haben Interesse und wollen uns mit der Durchführung beauftragen?
Zögern Sie nicht! Lassen Sie dies uns bitte möglichst bald wissen.

Nur mit einer rechtzeitigen Beauftragung kann diese zusätzliche Tätigkeit bei der Arbeitsplanung mit berücksichtigt werden und Kosten für einen weiteren Vor-Ort-Termin werden vermieden.

Kosten
Die Kosten für den Effizienz.Check✓ sind abhängig vom jeweiligen Aufwand. Wenn die Arbeiten zusammen mit anderen Arbeiten durchgeführt werden, beträgt der Preis beim Einfamilienhaus im Regelfall Brutto 57,60 EUR (Netto 48,40 EUR zzgl. 19% MwSt.). Beachten Sie jedoch, dass die Arbeiten rechtzeitig zuvor entsprechend beauftragt sein müssen. Nur so kann der zeitliche Mehraufwand bei der Terminplanung berücksichtigt und beim Vor-Ort-Termin auch realisiert werden.

* EnSimiMaV = Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen

EffizienzCheck✓

Überprüfung von Erdgas-Heizungen (Thermen, Heizkessel) entsprechend EnSimiMaV

Preis: ab Brutto 57,60 EUR (Netto 48,40 EUR zzgl. 19% Mwst.)

BrennwertCheck
Kontrolle der Brennwertnutzung / Optimierung von Brennwertheizungen

Mit dem Brennwert-Check wird ermittelt, ob und in welchem Maße eine Heizung tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeitet. Es wird geprüft, ob und wieviel des im Abgas enthaltenen Wasserdampfs tatsächlich zusätzlich auskondensiert, um ihm nutzbare Energie zu entziehen. Also wie gut die Brennwertnutzung ist. Der Check muss daher während der Heizperiode (Oktober – März) erfolgen. Auch sollte an den Messtagen die Nutzung der Heizung im Normalbetrieb erfolgen. Also Urlaubszeit oder Party sind nicht zielführend.

Anhand einer objektiven Kennzahl lässt sich feststellen, ob und in welchem Maße die Heizung im Brennwertbetrieb arbeitet und welche Ursachen für mögliche Einschränkungen vorliegen.

Weitere Infos hier: http://kuntke.de/index.php?id=99

BrennwertCheck

Kontrolle der Brennwertnutzung / Optimierung von Brennwertheizungen

Preis: ab Brutto 77,35 EUR (Netto 65,00 EUR zzgl. 19% Mwst.)

Nachweisführung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
Damit der Feuerstätte nicht die Luft ausgeht.

Eine ausreichende und gesicherte Verbrennungsluftversorgung ist für eine optimale Betriebsweise der Feuerstätte unentbehrlich, denn eine Verbrennung ist – chemisch betrachtet – ein exothermer (= wärmeabgebender) Oxidationsvorgang. Jedes Feuer benötigt also (Luft-) Sauerstoff (Oxygenium). 

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten muss die notwendige Verbrennungsluft über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Fenster- und Außentürfugen) zu der Feuerstätte gelangen. Die Feuerung entnimmt die Luft direkt aus dem Aufstellraum. Bei einer relativ dichten Bauweise der Gebäudehülle, ist deshalb eine externe Luftzufuhr sinnvoll. 

Werden Raumluft absaugende Anlagen im Gebäude betrieben, wie z. B. RLT-Anlagen, Dunstabzugshaube, Abluftwäschetrockner… kann dies zu erheblichen Problemen beim Betrieb der Feuerstätten führen. Diese Anlagen wirken der Schornsteinfunktion (Auftrieb durch Unterdruck) entgegen und behindern so die Luftzufuhr zur Feuerstätte. Je nach „Kraft“ (= Abluftleistung) der Anlage kann dies dazu führen, dass die Abgase der Feuerstätte in den Raum gesaugt werden statt über die Abgasanlage ins Freie zu gelangen. Durch giftige Bestandteile des Abgases, z. B. Kohlenstoffmonoxid (CO) kann es so zu einer akuten Gefährdung der Anlagenbetreiber kommen.

Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen oder Nachweise sind daher bei Raumluft absaugenden Anlagen zwingend erforderlich.

Die von uns angebotene Nachweisführung über eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (= Verbrennungsluftberechnung) erfolgt auf Grundlage der Sächsischen Feuerungsverordnung – SächsFeuVO und berücksichtigt einschlägige technischen Regeln, wie z. B. die

DVGW-TRGI 2018 - Technische Regel für Gas-Installationen (seit 08.10.2018, zuvor TRGI 2008), die

TR OL 2006 - Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauhandwerks oder auch die

TRÖl - Technische Regeln Ölanlagen (Fachbuch des IWO).

Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!

Berechnung Abgasanlage
Einfach- und Mehrfachbelegung nach EN 13384

Wird eine Feuerungsanlage neu errichtet oder geändert, muss sichergestellt sein, dass deren Abgase sicher ins Freie abgeführt werden.
Passt der bisherige ("alte") Schornstein auch für die neue Heizung / den neuen Ofen?
Ein Schornstein-Neubau ist vorgesehen - welcher ist der Richtige?

Gern zeigen wir Ihnen die unterschiedlichsten Lösungen auf, fachlich und neutral.
Hierzu führen wir mittels PC eine Schornsteinberechnung durch (oder wie es fachspezifisch richtig heißt: eine feuerungstechnische Berechnung der Abgasanlage).

Die dafür maßgebliche europäische Norm ist die EN 13384 (früher: DIN 4705) und beschreibt das Rechenverfahren für einfach und mehrfach belegte Schornsteine.

Bei der Berechnung werden stets mindestens zwei Bedingungen überprüft:
- die Druckbedingung (PZ-PZe) und
- die Temperaturbedingung (tiob-tg; tirb-tg) .
Die Einhaltung der Druckbedingung stellt sicher, dass die Drücke in der Abgasanlage ausreichen, um die Abgase sicher ins Freie zu befördern.

Die Einhaltung der Temperaturbedingung stellt zusätzlich sicher, dass der Schornstein langfristig vor Schäden durch Kondensation geschützt ist oder die Mündung bei niedrigen Außentemperaturen nicht zufriert.

Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Berechnung Ableitbedingungen
Ermittlung der Schornsteinhöhen gemäß VDI 3781-4:2017-07

Bei neu zu errichtenden Schornsteinen (Abgasanlagen für die Ableitung von Abgasen aus Feuerstätten für feste Brennstoffe) müssen die Mündungen (Austrittsöffnungen) seit 01.01.2022 außerhalb der so genannten Rezirkulationszone angeordnet werden!

Damit soll eine Verminderung von Geruchs- und Rauchgasbelästigungen in der Nachbarschaft, die Verringerung der Belastung mit gesundheitsbelastenden Stoffen im Umfeld von Gebäuden insbesondere bei dichter Bebauung sowie der Abtransport und Verdünnung der Abgase in der freien Luftströmung erreicht werden.

Grundsätzlich soll die Austrittsöffnung daher firstnah angeordnet werden und den First um mindestens 40 cm überragen. Je weiter weg vom First (der höchsten Dachkante) sich die Austrittsöffnung befindet, desto höher muss der Schornstein gebaut werden.

Wird der Schornstein bzw. die Lage der Austrittsöffnung firstfern angeordnet, ist eine Beurteilung (Berechnung) nach VDI 3781 Teil 4 Ausgabe Juli 2017 erforderlich. Ein exaktes Aufmaß der Bebauungssituation muss hierfür erstellt werden. Unter Umständen muss auch die vorgelagerte Bebauung und ggf. auch die Hanglage bei der Berechnung mit berücksichtigt werden.

Wegen der Komplexität der Bestimmung der Schornsteinhöhe, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung unterschiedlichster örtlicher Bedingungen, können die Kosten stark variieren.
Für ein (einfaches) Einzelgebäude ohne Betrachtung der Umgebungsbebauung und der Hanglage, kann mit einem Preis ab Brutto 160,65 EUR (inklusive 19% Mwst. / Netto 135,00 EUR) gerechnet werden!

Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein konkretes Angebot.

technische Berechnung - Ableitbedingungen

Lage/Höhe Schornsteinmündung eines neu zu erstellenden Schornsteines, Beurteilung nach VDI 3781 Teil 4 Ausgabe Juli 2017

Preis: ab Brutto 160,65 EUR (Netto 135,00 EUR zzgl. 19% Mwst.)

Berechnung maximale Ofenleistung
Einstufung Einzelraumfeuerstätte gem. Vorgaben der 1.BImSchV

Rechnerischer Nachweis der maximalen Nennwärmeleistung nach DIN EN 12384:2003-08 für Installation / Aufstellung von Einzelraumfeuerungsanlagen (Einstufung gem. 1.BImSchV)

Seit 22. März 2010 gelten auch für Einzelraumfeuerstätten Grenzwerte für die Emissionen von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid. Dies ist in der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV" festgelegt.

Wichtig ist dabei zu unterscheiden was eine Einzelraumfeuerungsanlage ist und was eine (Mehrraum-) Heizung ist. Denn wenn eine Feuerstätten als Heizung gilt, unterliegt sie der so gen. Messpflicht (aller zwei Jahre durch einen Schornsteinfeger) und muss ganz andere Grenzwerte erfüllen als eine Einzelraumfeuerstätte.
Bei Einzelraumfeuerstätten gibt es hingegen keine Messpflicht! Die Öfen werden nur vor dem Verkauf einer Typprüfung unterzogen und per Herstellerbescheinigung muss belegt sein, dass sie die Anforderungen der Verordnung (de facto auf den Prüfstand) einhalten. Es ist daher wichtig zu wissen, was eine Einzelraumfeuerstätte bzw. –feuerungsanlage ist.
Leider ist die Begriffsbestimmung der Verordnung dabei nur auf den ersten Blick hilfreich. Im § 2 Nr. 3 der Verordnung steht dazu: „Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird, sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung“.
Der unbestimmte Rechtsbegriff vorrangig ist bei genauer Betrachtung von sehr großer / weitreichender Bedeutung. Denn das bedeutet, dass der Ofen nicht nur seinen eigenen (Aufstellungs-) Raum beheizen darf, sondern durchaus auch andere Räume mit beheizen kann. Er kann also beispielsweise über eine 'Wassertasche' und einen Pufferspeicher in den Heizkreis Wärme einspeisen und dennoch als Einzelraumfeuerstätte gelten. Es kommt nur darauf an, dass der eigen Raum Vorrang hat. Also quasi mehr als die Hälfte seiner Nennwärmeleistung vom Raum benötigt wird.


Ergo:
Es ist wichtig vor Erwerb eines wasserführenden Kaminofens oder einer ähnlichen Feuerstätte für feste Brennstoffe (Holz, Pellets, Kohle...) zu wissen, ob diese zum Raum 'passt' und als Einzelraumfeuerstätte gilt. 



Es gibt zwei Methoden zur Einstufung. Tabelle und Berechnung.


Die Tabellenverfahren ist dabei in seiner Anwendung begrenzt. Für Räume mit einer Grundfläche von mehr als 60 m² oder falls Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW eingesetzt werden sollen, ist zur Ermittlung der maximalen Leistung der Feuerungsanlage daher eine genauere Berechnung durchzuführen. 
Beide Verfahren dienen nur der Feststellung der höchstzulässigen Leistung einer Einzelraumfeuerungsanlage und eignen sich nicht zur Auslegung der Anlage.


Die Berechnung ("Verfahren zur Ermittlung der maximalen, an den Wärmebedarf des Aufstellraumes angepassten, Nennwärmeleistung einer Einzelraumfeuerungsanlage") gliedert sich in drei Schritte:
1.Schritt: Ermittlung der Heizlast des Aufstellraumes nach DIN EN 12831
2.Schritt: Ermittlung des Tageswärmebedarfs
3.Schritt: Ermittlung der maximalen, an den Wärmebedarf des Aufstellraumes angepassten, Nennwärmeleistung der Feuerung

Im Ergebnis wird dann die maximal zulässige Nennwärmeleistung der Feuerstätte aufgezeigt.
Wird dieser Wert überschritten, handelt es sich um keine Einzelraumfeuerungsanlage im Sinne der 1.BImSchV und die Anlage unterliegt der Messpflicht.


Fazit:

Sprechen Sie mit uns, lassen Sie sich beraten und beauftragen Sie uns mit der Überprüfung/Berechnung. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung und dies selbstverständlich herstellerunabhängig, brennstoffneutral und frei von jedweden eigenen Verkaufsabsichten!

Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Datenermittlung, Berechnung und Berichterstellung). Im Normalfall kann von Netto = 52,50 EUR ausgegangen werden (zzgl. 16% Mwst. Brutto = 60,90 EUR).
Der Preis gilt nur, wenn die Tätigkeit ohne gesonderte Anfahrt ausgeführt werden kann.

Interesse? Weitere Fragen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!

Einstufungsmessung Ofen
Emissionsmessungen an Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe nach VDI 4207 Blatt 2 (Einstufungsmessung / "Prüfstandsmessung" Einzelraumfeuerstätte)

Diese Emissionsmessung dient zur Beurteilung der Einzelraumfeuerstätte (z. B. Grundofen, Einsatzofen...) hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Paragraf 4 Absatz 5 (neuer handwerklich erstellter Grundofen ohne typgeprüften/vorgefertigten Feuerraum) sowie Paragraf 26 Absatz 1 (im Bestand vorhandene Feuerstätte, wie z. B. Kachelofen-Luftheizung).

Die Messung zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten bei der Einzelraumfeuerungsanlage unterscheidet sich in Vorbereitung, im Messablauf und in der Nachbereitung wesentlich von der wiederkehrenden Messung an einer zentralen Festbrennstoff-Feuerstätte (Heizkessel).
Laut der VDI 4207 Blatt 2, der für alle Messungen an Feuerstätten mit festen Brennstoffen geltenden Richtlinie, ist daher eine „besondere Fachkenntnis und Erfahrung“ für die Durchführung der Messungen an Einzelraumfeuerstätten erforderlich.
Diese besondere Sachkunde - als Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1:2013-01 - haben wir nachgewiesen.
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Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand.
Mit einem Preis zwischen 350 EUR und 550 EUR (inkl. Mwst.) muss dabei gerechnet werden.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein konkretes Angebot.

Rauchwarnmelder
Installation und Wartung

In Deutschland sterben 70 % der jährlichen Brandtoten nachts. Warum: Beim Schlafen riechen wir nichts. Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Rauchwarnmelder warnen rechtzeitig und retten damit Menschenleben. In Deutschland sind sie deshalb in fast allen Bundesländern vorgeschrieben.

In vielen Varianten und unterschiedlichen Preisklassen erhältlich, ist vor allem eine ordnungsgemäße Installation wichtig. Als Experten für Brandsicherheit beraten wir Sie gerne. Um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, müssen Rauchwarnmelder zudem regelmäßig überprüft werden. In der Regel ist der Eigentümer für die Wartung verantwortlich. Wir bieten Ihnen diesen Service an. Zu Ihrer Sicherheit.

Energieausweise und Energiekonzepte
Für Wohngebäude im Bestand.

Wohnbau: Bei einer persönlichen Vor-Ort-Besprechung beraten wir Sie gerne ausführlich zu Energiekonzepte-/gutachten und Energieausweisen. Letztere sind in der kostengünstigeren Verbrauchs- und der aufwendigeren Bedarfsvariante erhältlich.

Ein Energiekonzept-/gutachten (Energieberatung) ist empfehlenswert, wenn Baumaßnahmen anstehen - auch unabhängig von der energetischen Betrachtung. In diesem Fall ist es oftmals möglich, durch Energieeinsparung Kosten zu sparen. Natürlich greifen wir auf unser Netzwerk von Kooperationspartnern zurück, wenn bei Ihrem Vorhaben erweiterte Spezialkenntnisse erforderlich sind.

Nicht-Wohnbau: Den Bereich des Nicht-Wohnbaus bearbeiten wir mit unserem Kooperationspartner-Netzwerk. Bei einer ersten Vor-Ort-Besprechung werden die Anforderungen aufgenommen und die ersten Empfehlungen gegeben.

Sie haben Interesse? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Energieausweis (Bedarf) Wohngebäude

Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung ab 01.05.2014

Preis: ab 290,00 € (Brutto)

Energieausweis (Verbrauch) Wohngebäude

Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung ab 01.05.2014

Preis: ab 84,10 € (Brutto)

Enegiekonzept-/gutachten (Energieberatung)

z. B. für Kreditbeantragung / Fördermittel bei KfW oder SAB.

Preis: auf Anfrage

Fördermittel (BAFA)
Heizen mit erneuerbaren Energien

- Einbau Gas-Hybridheizung* (Fördersatz 30%)
- Austausch/Ersatz alte Ölheizung (Fördersatz 40%)
- Einbau einer Bioheizung** (Fördersatz 35%)
- Einbau Bioheizung als Ersatz Ölheizung (Fördersatz 45%)
- u.a.m.

* Gas-Brennwertgerät in Kombination mit z.B. Solarthermie (Kollektoren)
** Heizkessel für biogene Brennstoffe, wie z.B. Stückholz oder Holzpellet

Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung oder möchten diese am besten gleich in professionelle Hände geben? Gern stehe ich Ihnen als als Ihr Bevollmächtigter für die betreffenden Verfahrenshandlungen sowie dem Schriftverkehr mit dem BAFA zur Verfügung.

Fördermittelbeantragung beim BAFA

Gemäß Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarktgemäß Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Preis: Brutto 199,00 EUR Brutto (inkl. 16% Mwst., Netto 171,55 €)

Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan
Energieberatung für Wohngebäude

Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

Zuschuss in Höhe von 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Vor-Ort-Beratung

Gefördert durch den Bund

Preis: ab 1.625,00 € (Brutto) bei Ein- u. Zweifamilienhaus - abzügl. Zuschuss (- 80%)

Thermografie
Sichtbarer Wärmeverlust

Die Thermografie ist eine Infrarot-Temperaturmessmethode. Mit Hilfe einer Wärmebildkamera werden Aufnahmen eines Gebäudes erstellt. Dieses Thermogramm gibt die Wärmeemission an der untersuchten Objektoberfläche an. Durch die Sichtung so genannter „Hotspots“ können drohende oder schon entstandene Schwachstellen eines Gebäudes erkannt werden. Dies gilt im Bauwesen als Nachweis von Dichtungs- und Dämmungsfehlern. Die Thermografie leistet einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung von Schäden. Diese Schäden können beispielsweise Schimmel verursachen.

Außenthermografie ist eine durchaus berechtigte orientierende Messung von Gebäudeflächen, die als Einstieg  zur Beurteilung des Wärmeschutzes an Gebäuden dienen sollte. Ein erfahrener Thermograf oder Gebäudeenergieberater wird, den Ergebnissen entsprechend, im Anschluss weitergehende Maßnahmen, wie Innenthermografie, einen Blower Door Test oder eine detaillierte Energieberatung anbieten.


Kontaktanfrage
Thomas Kuntke
Jüdenbergstraße 7
01662 Meißen

03521/ 73 52 95
03521/ 73 52 82
kuntke@ebb-meissen.de
www.kuntke.de

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