Für Ihre Sicherheit, Umwelt und Energie

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Zuhause sicher genießen !

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Betriebs- und Brandsicherheit, Umwelt und Energie an Feuerungsanlagen.


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Mit Digibase (Heilmann Software, Stuttgart) nutzen wir eine Plattform, mit der Sie sich optimal mit uns (und anderen Dienstleistern) digital vernetzen können. Dadurch sparen wir nicht nur wertvolle Ressourcen wie Holz, Wasser und Strom für die Papierherstellung, sondern können uns auch gemeinsam das Leben erleichtern. Sie erhalten über uns Ihren kostenlosen Digibase- Zugang mit Archiv- und Kommunikationsfunktionen.

Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir die 100 % digitale Unterstützung der Initiative “digitales Schornsteinfegerwesen”. Dadurch können Rechnungen automatisiert verarbeitet, Dokumente in DMS-Systeme eingelesen und Vorgänge reibungslos digital bearbeitet werden.

In Deutschland sterben 70 % der jährlichen Brandtoten nachts. Warum: Beim Schlafen riechen wir nichts. Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Rauchwarnmelder warnen rechtzeitig und retten damit Menschenleben. In Deutschland sind sie deshalb in fast allen Bundesländern vorgeschrieben.

In vielen Varianten und unterschiedlichen Preisklassen erhältlich, ist vor allem eine ordnungsgemäße Installation wichtig. Als Experten für Brandsicherheit beraten wir Sie gerne. Um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, müssen Rauchwarnmelder zudem regelmäßig überprüft werden. In der Regel ist der Eigentümer für die Wartung verantwortlich. Wir bieten Ihnen diesen Service an. Zu Ihrer Sicherheit.

Rauchwarnmelder HEKATRON

Genius Plus

Preis: auf Anfrage

Gashausschau
Mehr Brandschutz

Wohneigentümern mit Gasanschluss ist es sicherlich bekannt, dass seit 2009 eine jährliche Prüfung der Gasleitungen vorgeschrieben ist. Spätestens im Schadensfall ist für Sie eine Dokumentation dieser Prüfungen notwendig. Die Gashausschau nach TRGI 2008 können Sie theoretisch selbst durchführen. Sie können ebenso eine Gasfachfirma beauftragen. Oder Ihr Schornsteinfeger führt es für Sie durch.

Wir prüfen für Sie alles Notwendige und dokumentieren dies für Sie in einem Prüfprotokoll. Wir prüfen unter anderem frei verlegte Erdgasleitungen, alle Zugänge zu Hausanschluss und Zähler, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung.

 
Gashausschau

Prüfung von frei verlegten Gasleitungen.

Preis: auf Anfrage

Heizen mit Holz
Heizen / Lagerung

Weitere Infos, Beschreibung und Video: https://www.schornsteinfeger.de/tipps-vom-schornsteinfeger.aspx

Holz ist ein äußerst CO2- neutraler und wirtschaftlich interessanter Energieträger.
Holzheizen hilft die Wälder unserer Region zu erhalten, deren Pflege zu gewährleisten und sichert regionale Arbeitsplätze.

Das richtige Heizen mit Holz erfordert jedoch das Beachten einiger grund-legender Regeln.
Wir möchten Ihnen mit diesem Leitfaden einige Tipps im Umgang mit Brennholz und dessen Verwendung geben.
Die Flamme: Wenn das Feuer mit einer hellen Flamme ruhig brennt, machen Sie alles richtig.
Hinweise für das Heizen mit Holz:

Anheizen: Oben anzünden! Erfahrungen und Messungen haben ergeben, das es am besten ist, auf einer Lage Brennholz ca. 2 Lagen Anheizholz über kreuz zu schichten. Dabei wird jede Lage nach oben kleiner und dünner. Auf oder in der obersten Lage wird dann ein Anzünder gelegt und entfacht. Das Ergebnis sollte folgende Vorteile zur „Alten“ Anheiztechnik haben: Weniger Ruß (Schadstoffe) in der Anheizphase, weil nicht die gesamte Holzmenge sofort brennt und es soll sich nach dem Abbrand ein Glutbett gebildet haben, damit nachgelegtes Holz schnell wieder brennt.
Nachheizen: Nur 2-3 stücke Holz nachlegen, damit über dem Füllraum genügend Platz für die Verbrennung der freiwerdenden Gase bleibt. Damit wird gewährleistet, dass über der Flamme ein genügend großer Luftraum für das Einströmen der sog.„Sekundärluft“ bleibt. Diese Sekundärluft ist für eine optimale Holzverbrennung unerlässlich.

Um die Temperatur im Ofen konstant auf hohem Niveau halten zu können, müssen häufig kleinere Mengen Brennholz nachgelegt werden. Werden größere Mengen oder große einzelne Stücke in größeren zeitlichen Abständen zugeführt, kann die Verbrennungsqualität dramatisch abnehmen.

Brennholz als Rohstoff
1 Schüttraummeter (srm³) Mischholz hat einen Heizwert von rund 1000 kWh. Dies entspricht ungefähr 100 lieter Heizöl oder 100m³ Erdgas.

Dieser Heizwert wird hauptsächlich durch die Holzart, Holzfeuchte und dem Trocknungsprozess beeinflusst.
Am besten geeignet ist Laubholz. Es ist zwar teurer als Nadelholz, hat aber i.d.R. einen höheren Energieinhalt und brennt gleichmäßiger. Nadelholz hat einen höheren Harzgehalt und ist leichter. Dadurch neigt es eher zum rußen und erfordert somit mehr Achtsamkeit beim Anheizen und Nachlegen.

Entscheidend für eine umweltfreundliche und vor allem wirtschaftliche Verbrennung von Holz ist die Holzfeuchte. Optimal ist eine Holzfeuchte von unter 20%. Ihr Holz erreicht diesen Wert, wenn Sie es ca. 2 Jahre fachgerecht trocknen. Falsch gelagertes Holz ist stockig und meistens zu feucht. Dadurch sinkt der Energiegehalt extrem ab und es brennt nur schlecht.
Welches Holz sollte in den Ofen?
Um eine möglichst raucharme und somit umweltfreundliche Verbrennung zu erhalten, dürfen nur vom Hersteller des Ofens angegebene Brennstoffe verfeuert werden (am besten trockenes und naturbelassenes Holz sowie Holzbrikett). Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt.

Im Klartext: Mit Ihrem gut abgelagerten und unbehandelten Waldholz sind Sie auf jeden Fall „auf der sicheren Seite“. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihrem wertvollen Brennholz Verpackungs-material, Papierbriketts, Abfälle, lackierte oder imprägnierte Althölzer beimischen.

Neben einer erhöhten Umweltgefährdung würden Sie Schäden an Ihrer Feuerstätte oder Kamin in Kauf nehmen.

Die Frage der Scheitgröße richtet sich selbstverständlich nach Art und Größe Ihrer Feuerstätte. Ihr Ofenbauer oder Ihr Schornsteinfeger geben Ihnen hierüber Auskunft. Optimal sind Scheitlängen von 25 oder 33cm und einem Durchmesser von 7-10cm. Es können Rundlinge oder Spaltstücke verfeuert werden. Erfahrungsgemäß lassen sich Spaltstücke besser und länger lagern (die Gefahr des Verstockens ist hier nicht so groß).

Achtung: Der Verbrennungsvorgang benötigt zu jeder Zeit ausreichend Verbrennungsluft. Es ist daher falsch und gefährlich, die Raumtemperatur über die Luftzufuhr zu steuern. Ein mangelnder Zug im Ofen führt zu unvollständiger Verbrennung. Rußbildung, Qualm und Energieverlust sind die Folgen. Luftmangel wirkt sich während der Entgasungsphase besonders negativ aus: Es bildet sich ein Schwelbrand, der die Bildung von gefährlichem Kohlenmonoxyd und anderen Schadstoffen bewirkt. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass der Verbrennung stets genügend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Als Orientierung kann auch die Bedienungsanleitung des Ofens dienen.


Was bei der Verbrennung passiert:

Bei der Verbrennung von Holz laufen gleichzeitig 3 phasen ab:

1. Trocknungsphase
Das im Holz enthaltene Wasser wird bei einer Temperatur von rund 100°C verdampft.

2. Entgasungsphase
Bei einer Temperatur von ca. 300°C entweichen die energiereichen und gasförmigen Kohlenwasserstoffe aus der Holzsubstanz und verbrennen mit einer gelblichen, ruhigen Flamme. Sie liefern die Hauptenergie des Verbrennungs-vorganges.

3. Ausbrandphase
Bei einer Temperatur von 500°C - 800°C verbrennt die übriggebliebene Holzkohle.


Heizwert einzelner Hölzer [kWh/m³]

Buche 2100
Eiche 2100
Esche 2100
Lärche 1700
Fichte 1500
Tanne 1400


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Brennholzlagerung

- Heizen Sie ausschließlich mit naturbelassenem, lufttrockenem Holz in Scheiten mit maximal 20 % Restfeuchte.
- Brennholz muß vor dem Verbrennen je nach Holzart und Lagerart 1 bis 3 Jahre luftig gelagert und vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden. Die maximale Restfeuchte darf 20 % betragen. So heizt es optimal und verbrennt schadstoffärmer.
-Die Größe der Scheite sollte Ihrer Feuerungsanlage angepasst sein.
-Je kleiner, desto besser trocknet das Holz aus Ø 7-15cm. Je kleiner zersägt und je öfters gespalten, desto mehr vergrößert sich die gesamte Oberfläche des Holzes. Dies führt durch größere Wasserverdunstung zu einer raschen Austrocknung.
- Brennholz lagert am besten unter einem vorgezogenen Dach gegen Schlagregen geschützt entlang der Hauswand mit Wandabstand und Stapelabstand von 5-10cm (einzelne / längere Holzstücke als Abstandhalter nutzen) nach Möglichkeit an der Südseite eines Gebäudes oder in einer luftigen Holzhütte. Im Kreuzstapel geschichtet trocknet es am schnellsten.
- Lagern Sie möglichst kein Holz im Keller. Dort kann es nicht austrocknen, sondern stockt und schimmelt. Nur bereits lufttrockenes Holz kann bedingt in Kellern oder sonstigen schlecht belüfteten Räumen lagern.
- Brennholz niemals in eine Plastikplane einpacken. Das"Schwitzwasser" kann so nicht entweichen. Holz braucht Luft und Wind zum Trocknen.
- Das Holz auf Unterlagen mind. 15cm über Fußboden setzen, z.B. Palette. Dies verhindert Fäulnis, da die Holzfeuchte auch nach unten abzieht und trägt durch bessere Durchlüftung ebenfalls zur raschen Trocknung bei.
- Haben Sie Zweifel, ob Ihr Brennholz die optimale Feuchte erreicht hat, kann Ihr Schornsteinfeger eine Überprüfung mit einem Brennholzfeuchte-Messgerät (auch in vielen Baumärkten erhältlich) vornehmen.
- Zum Qualitätsbrennholz gehört auch eine gut gewartete Holzheizanlage.
Beides zusammen garantiert Ihnen behagliches Wohnen und schadstoffarme Abgase.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Feinstaub
Presseinformation Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks -

Presseinformation
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) Westerwaldstr. 6 D-53757 Sankt Augustin Tel.: 02241 3407-30 Fax: 02241 3407-10 E-Mail: ziv-gula@schornsteinfeger.de Internet: www.schornsteinfeger.de
Verantwortlich für den Inhalt: Alexis Gula, Vorstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Weniger Feinstaub aus Kaminöfen und Co.
Hamburg, 26. Juni 2018.

Nach Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) haben sich die Feinstaubemissionen von Holzfeuerungen seit 2010 deutlich verringert. Strengere Grenzwerte und gesetzliche Auflagen für Holzfeuerstätten scheinen Erfolg zu haben. Industrie, Landwirtschaft und Straßenverkehr zählen nach wie vor zu den größten Feinstaubverursachern.
In absoluten Mengen haben sich die Emissionen von Holzfeuerungen von 2010 zu 2015 um 31,1 Prozent (PM2,5) und um 30,7 Prozent (PM10) verringert. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks führt dies auf eine Modernisierung des Anlagenbestands, den technischen Fortschritt und die Wirksamkeit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) zurück, die im Jahr 2010 novelliert wurde. Nach Berechnungen des UBA stiegen die Emissionen bis 2016 allerdings wieder leicht an. Das Schornsteinfegerhandwerk kann diesen Anstieg nicht bestätigen und erwartet eine weitere Reduzierung der Emissionen, da in den Jahren 2017 und 2020 Austauschfristen für Einzelraumfeuerungsanlagen abgelaufen sind bzw. ausstehen.

Vier Millionen alte Öfen sollen raus Mit der novellierten 1. BImSchV wurden im Jahr 2010 erstmals Emissionsgrenzwerte für Kamin-, Kachelöfen und weitere Einzelraumfeuerungsanlagen festgelegt. Abhängig vom Baujahr mussten bzw. müssen sie schrittweise ersetzt, nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) nicht nachgewiesen werden konnte bzw. kann. Die nächste Frist läuft im Jahr 2020 aus und betrifft Feuerstätten mit Baujahr 1985 bis 1994. Insgesamt halten ca. 4 Millionen Kamin-, Kachelöfen und andere Feuerstätten für feste Brennstoffe die geforderten Grenzwerte nicht ein.
Strengere Grenzwerte für neue Feuerstätten Für neue Feuerstätten sind die Grenzwerte der 1. BImSchV bereits Standard. Nach dem 22. März 2010 installierte Einzelraumfeuerungsanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. Für seit 1. Januar 2015 installierte Anlagen gelten die noch strengeren Grenzwerte der Stufe 2. Die erlaubten Höchstmengen für Staub und CO richten sich u. a. nach der Feuerstättenart und unterscheiden zwischen Raumheizern, Kamin- und Kachelofeneinsätzen, Herden und Pelletöfen.
Regelmäßige Emissionsmessung an Holzzentralheizungen Für Heizkessel für feste Brennstoffe wie Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen wurde außerdem eine wiederkehrende Messpflicht im kleineren Leistungsbereich eingeführt. Seit 2010 kontrolliert der Schornsteinfeger im Abstand von zwei Jahren die Emissionen der Anlagen im Leistungsbereich ab 4 Kilowatt. Auch der Feuchtegehalt des Brennstoffs wird dabei gemessen. Die einzuhaltenden Grenzwerte und der Beginn der Messpflicht richten sich nach dem Baujahr der Anlage. 2016 und 2017 wurden insgesamt rund 540.000 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe vom Schornsteinfeger überprüft. Dabei wurden teilweise Mängel wie zu hohe Staub- und/oder CO-Werte festgestellt, die anschließend durch Fachhandwerker behoben wurden. Ggf. mussten die bemängelten Anlagen ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Produzieren Kaminöfen mehr Feinstaub als der Straßenverkehr? Diese Einschätzung hält sich hartnäckig. Das UBA vergleicht Kfz-Auspuffemissionen (ca. 7,7 Tausend Tonnen PM10 im Jahr 2016) mit Emissionen aus kleinen Holzfeuerungen (fast 20 Tausend Tonnen PM10*). Außer Acht gelassen werden hierbei die nicht weniger schädlichen Emissionen des Straßenverkehrs wie Reifen-, Straßen- und Bremsabrieb. Mit den Abriebemissionen liegen die Emissionen des gesamten Verkehrs deutlich höher: bei über 29 Tausend Tonnen PM10 im Jahr 2016.
Misst der Schornsteinfeger Feinstaub? Feinstaub besteht aus festen und flüssigen Partikeln und wird abhängig von der Partikelgröße in verschiedene Kategorien eingeteilt. Partikel der Größenordnung PM10 haben einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern (µm), Partikel der Größe PM2,5 einen aerodynamischen Durchmesser von max. 2,5 µm. Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein (z. B. Pollen, Meersalz) oder vom Mensch verursacht werden. Zu den Hauptemittenten von Feinstaub in Deutschland zählen Industrie, Landwirtschaft, Straßenverkehr und private Haushalte. Messen lassen sich Feinstaubemissionen mit verschiedenen Verfahren. Der Schornsteinfeger misst bei seinen Messungen nach 1. BImSchV

Energieausweise und Energiekonzepte
Wohn- und Nicht-Wohngebäude

Wohnbau: Bei einer persönlichen Vor-Ort-Besprechung beraten wir Sie gerne ausführlich zu Energiekonzepten und Energieausweisen. Letztere sind in der kostengünstigeren Verbrauchs- und der aufwendigeren Bedarfsvariante erhältlich.

Ein Energiekonzept ist empfehlenswert, wenn Baumaßnahmen anstehen - auch unabhängig von der energetischen Betrachtung. In diesem Fall ist es oftmals möglich, durch Energieeinsparung Kosten zu sparen. Natürlich greifen wir auf unser Netzwerk von Kooperationspartnern zurück, wenn bei Ihrem Vorhaben erweiterte Spezialkenntnisse erforderlich sind.

Nicht-Wohnbau: Den Bereich des Nicht-Wohnbaus bearbeiten wir mit unserem Kooperationspartner-Netzwerk. Bei einer ersten Vor-Ort-Besprechung werden die Anforderungen aufgenommen und die ersten Empfehlungen gegeben.

Sie haben Interesse? Gerne beraten wir Sie persönlich.

Energieausweis (Bedarf) Wohngebäude

Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung ab 01.05.2014

Preis: auf Anfrage

Energieausweis (Verbrauch) Wohngebäude

Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung ab 01.05.2014

Preis: auf Anfrage

Dunstabzugshauben?
Aber sicher!

Küchengerüche mag niemand wirklich gerne in der Wohnung. Dagegen lässt sich mit einer Dunstabzugshaube etwas unternehmen - aber aufgepasst: Wussten Sie, dass eine nicht ordnungsgemäß installierte Dunstabzugshaube zur Gefahr werden kann?

Bei gleichzeitigem Betrieb einer Feuerstätte und einer absaugenden Vorrichtung wie z. B. einer Dunstabzugshaube kann ein ungewollter Unterdruck entstehen, der dazu führt, dass Abgase nicht bestimmungsgemäß abgeleitet werden. Unter Umständen kann es dabei zu einem gefährlichen Kohlenmonoxidaustritt kommen - eine Gefahr für Sie und Ihre Familie.

Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Wir beraten Sie gerne, umfassend und kompetent!

Gütesiegel Schornsteinfeger
Zertifizierter Schornsteinfegerbetrieb

Mehr Informationen unter :

https://www.schornsteinfeger.de/guetesiegel-schornsteinfegerhandwerk.aspx


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Axel Behr
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